Bauantrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Das Bauvorhaben sieht eine Hackgutheizung mit Heizraum und Bunker mit einer Wärmeleistung bis zu 120 Kilowatt am bestehenden landwirtschaftlichen Hof vor. Die Anlage liegt weit unterhalb des Schwellenwertes von 1 Megawatt (= 1.000 kW) Feuerungswärmeleistung, ab welchem ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen wäre.

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung einer Hackschnitzelheizung in der Josef-Zech-Straße 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 6017 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 18:58 Uhr