Bauantrag zur Sanierung und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit Einbau einer weiteren Wohneinheit in der Landrichter-von-Brück-Straße 13 auf dem Grundstück Fl.Nr. 3782/2 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Sanierung und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit Einbau einer weiteren Wohneinheit in der Landrichter-von-Brück-Straße 13 auf dem Grundstück Fl.Nr. 3782/2 der Gemarkung Burgau.

Das Bauvorhaben sieht am bestehenden Wohnhaus eine energetische Sanierung vor. Ferner sind hauptsächlich im Erdgeschoss und im Dachgeschoss (Teilbereich) Umbaumaßnahmen für die weitere Wohneinheit vorgesehen. 

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Sanierung und Umbau des bestehenden Einfamilienhauses mit Einbau einer weiteren Wohneinheit in der Landrichter-von-Brück-Straße 13 auf dem Grundstück Fl.Nr. 3782/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2025 11:36 Uhr