Bauantrag zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Frauenbreite“ und „Frauenbreite – 1. Änderung“ und entspricht in folgendem Punkt nicht dessen Festsetzungen:

Gestaltung Garagen
Nach § 6.8 sind die Garagen und Nebengebäude u. a. hinter der vorderen Baugrenze zu errichten. Diese können mit einem Flachdach oder mit einem Satteldach versehen werden. Garagen müssen zur öffentlichen Verkehrsfläche einen Stauraum von 5 m einhalten.

Der geplante Carport ist zur Unterstellung eines Wohnmobils vorgesehen. Er ist mit einem flachgeneigten Dach im südlichen Teil des Baugrundstücks vorgesehen. Der Bebauungsplan sieht entlang der Ritastraße eine Baugrenze mit einer Breite von 5 m vor. Das geplante Vorhaben soll teilweise außerhalb der Baugrenze mit einem Abstand von mindestens 2 m bis maximal 4,10 m zur Ritastraße hin errichtet werden.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 17:08 Uhr