2. Änderung Bebauungsplan "Nordwest" (Kapellenweg) im GT Stangenroth; Behandlung der Eingaben der Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 17.10.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für oben genannte Bauleitplanung in der Zeit vom 24.07.2023 bis 25.08.2023 am Verfahren beteiligt. Gleichzeitig erfolgte die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

A.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben bzw.
E-Mail vom 21.07.2023 um Stellungnahme bis zum 25.08.2023 gebeten.
1        Regierung von Unterfranken Landesplanungsbehörde        97070 Würzburg
2        Regionaler Planungsverband Main-Rhön        97688 Bad Kissingen
3a        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Bauaufsichtsbehörde        97688 Bad Kissingen
3b        Landratsamt Bad Kissingen - Bautechnik        97688 Bad Kissingen
3c        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Immissionsschutzbehörde        97688 Bad Kissingen
3d        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Naturschutzbehörde        97688 Bad Kissingen
3e        Landratsamt Bad Kissingen - Kreisstraßenverwaltungsbehörde        97688 Bad Kissingen
3f        Landratsamt Bad Kissingen - Untere Wasserrechtsbehörde        97688 Bad Kissingen
3g        Landratsamt Bad Kissingen - Gesundheitsamt        97688 Bad Kissingen
4        Kreisbrandinspektor Landkreis Bad Kissingen        97688 Bad Kissingen
5        Kreisheimatpfleger - Herr Christian Neugebauer        97708 Bad Bocklet
6        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege        96117 Memmelsdorf
7        Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen        97688 Bad Kissingen
8        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung        97688 Bad Kissingen
9        Staatliches Bauamt Schweinfurt - Fachbereich Straßenbau        97422 Schweinfurt
10        Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken        97082 Würzburg
11        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten        97616 Bad Neustadt/Saale
12        Bayerischer Bauernverband        97076 Würzburg
13        Industrie- und Handelskammer        97082 Würzburg
14        Handwerkskammer für Unterfranken        97008 Würzburg
15        Bayernwerk Netz GmbH        96052 Bamberg
16        Deutsche Telekom Technik GmbH Bezirksbüro Netze Bamberg        96052 Bamberg
17        Gemeinde Riedenberg über VG Bad Brückenau        97769 Bad Brückenau
18        Markt Geroda über VG Bad Brückenau        97769 Bad Brückenau
19        Markt Bad Bocklet        97706 Bad Bocklet
20        Stadt Bad Kissingen        97688 Bad Kissingen
21        Markt Oberthulba        97723 Oberthulba
22        Gemeinde Sandberg        97657 Sandberg
23        Markt Wildflecken        97772 Wildflecken
24        Zweckverband Wasserversorgung Rhön-Maintal-Gruppe        97490 Poppenhausen
25        Stadtwerke Bad Kissingen GmbH        97688 Bad Kissingen

B.        Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen:
  • Es wurden keine Anregungen oder Einwände schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht.

C.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben der Planung zugestimmt bzw. keine Einwendungen vorgetragen:
  • (3) Landratsamt Bad Kissingen        mit E-Mail vom 24.08.2023
  • (7) Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen        mit E-Mail vom 24.07.2023
  • (10) Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken        mit E-Mail vom 26.07.2023
  • (11) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten        mit E-Mail vom 31.07.2023
  • (13) Industrie- und Handelskammer        mit E-Mail vom 23.08.2023
  • (14) Handwerkskammer für Unterfranken        mit E-Mail vom 25.07.2023
  • (17) Gemeinde Riedenberg über VG Bad Brückenau         mit E-Mail vom 31.07.2023
  • (18) Markt Geroda über VG Bad Brückenau        mit E-Mail vom 25.07.2023
  • (19) Markt Bad Bocklet        mit E-Mail vom 24.07.2023
  • (20) Stadt Bad Kissingen        mit E-Mail vom 04.08.2023
  • (21) Markt Oberthulba        mit E-Mail vom 07.09.2023
  • (24) Zweckverband zur Wasserversorgung RMG        mit Schreiben vom 31.07.2023
  • (25) Stadtwerke Bad Kissingen GmbH        mit E-Mail vom 04.08.2023

D.        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben bis zum 25.08.2023 keine Rückmeldung zugesandt:
  • (5) Kreisheimatpfleger Herr Christian Neugebauer
  • (6) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
  • (8) Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung 
  • (9) Staatliches Bauamt Schweinfurt Fachbereich Straßenbau 
  • (12) Bayerischer Bauernverband
  • (22) Gemeinde Sandberg
  • (23) Markt Wildflecken

E.        Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Bedenken und Anregungen vorgetragen:
Die eingegangenen Bedenken und Anregungen werden dem Gremium mittels einer Präsentation der jeweiligen Schriftstücke aufgezeigt und einzeln abgehandelt.

Beschluss 1

a.)        (1) Regierung von Unterfranken - Landesplanungsbehörde mit E-Mail vom 31.07.2023

(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen wurde am Verfahren beteiligt. Es sind keine Einwendungen zum geplanten Vorhaben vorgetragen worden. Zudem hat das Landratsamt Bad Kissingen Einverständnis bzgl. der Lage im Heilquellenschutzgebiet Zone D geäußert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

b.)        (2) Regionaler Planungsverband Main Rhön mit E-Mail vom 02.08.2023

(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Es wird auf die Abwägung zur Stellungnahme unter Punkt a.) verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

c.)        (16) Deutsche Telekom Technik GmbH mit E-Mail vom 11.08.2023

(Hinweis auf vorhandene Telekommunikationslinien):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

d.)        (3f) Landratsamt Bad Kissingen – Untere Wasserrechtsbehörde mit E-Mail vom 24.08.2023

(Hinweis Heilquellenschutzgebiet):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und auf die Abwägung zur Stellungnahme unter Punkt a.) verwiesen.
(Niederschlagswasser):
Die oben genannten Hinweise werden berücksichtigt und entsprechend umgesetzt. Im Bebauungsplan sind derzeit bereits unter Punkt III., 5. Regenbewirtschaftung Festsetzungen aufgenommen, die die vorrangige Versickerung von Niederschlagswasser vorgeben und darauf hinweisen, dass ggf. ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zu stellen ist. Ebenso ist ein Hinweis unter Punkt IV., 1. Wasserrechtliche Hinweise aufgenommen, der besagt, dass die Bebauung auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken ist und versickerungsgünstige Beläge bevorzugt zu verwenden sind.
(Dachbegrünung):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist die Errichtung von extensiv begrünten Dächern unter Punkt III., 1.3 bereits zugelassen.
(Verwendung von Neuartigen Sanitärsystemen – NASS):
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

e.)        (3) Landratsamt Bad Kissingen – Fachbereich KiTa-Einrichtungen mit E-Mail vom 24.08.2023

(Berücksichtigung bei Bedarfsplanung):
Es handelt sich lediglich um einen Lückenschluss zur Nachverdichtung der bestehenden Bebauung durch Schaffung einer einzelnen Bauparzelle. Die mögliche Wohnraumerweiterung ist marginal und bereits in der bestehenden Bedarfsplanung beinhaltet bzw. erfordert keine Anpassung der örtlichen Bedarfsplanung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 6

f.)        (3d) Landratsamt Bad Kissingen – Naturschutz mit E-Mail vom 24.08.2023

(Allgemeine Hinweise – keine weitergehenden Anforderungen):
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Planumgriff bildet letztlich eine einzelne Bauparzelle. Die Verschmelzung ist bereits erfolgt.
(Vorschlag zum Verbot von Schottergärten):
Es handelt sich bei diesem Planumgriff lediglich um die Schaffung einer einzelnen Bauparzelle als Lückenschluss und Nachverdichtungsmaßnahme. Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass eine Festsetzung zum Verbot von Schottergärten im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht aufgenommen werden soll, da ein Verbot von Schottergärten für die umliegende Bebauung und auch die weiteren Bebauungspläne des Marktes Burkardroth nicht geregelt ist. Eine Festsetzung für diese eine Bauparzelle wäre somit unverhältnismäßig.
(Außenbeleuchtung):
Es handelt sich bei diesem Planumgriff lediglich um die Schaffung einer einzelnen Bauparzelle als Lückenschluss und Nachverdichtungsmaßnahme. Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass eine Festsetzung zur Außenbeleuchtung im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens nicht aufgenommen werden soll, da diese Vorgaben für die umliegende Bebauung und auch die weiteren Bebauungspläne des Marktes Burkardroth nicht geregelt sind. Eine Festsetzung für diese eine Bauparzelle wäre somit unverhältnismäßig.
(Baugebot mit Rückkaufsrecht):
Das betroffene Grundstück des Geltungsbereiches befindet sich im Eigentum des Marktes Burkardroth. Bei Veräußerung des Grundstücks an einen möglichen Bauwerber wird ein Rückkaufrecht berücksichtigt.
(Ortsrandeingrünung auf öffentlicher Fläche):
Es handelt sich bei der textlichen und zeichnerischen Festsetzung nicht um eine eindeutige Randeingrünung. Der südliche Teil des Planumgriffs ist aufgrund des Flächenzuschnitts nur schwer baulich nutzbar. Aus diesem Grund wurde eine grünordnerische Nutzung dieser Restfläche vorgesehen, um auch die naturschutzfachlichen Belange in der Bauleitplanung ausreichend zu würdigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 7

g.)        Landratsamt Bad Kissingen – Städtebau mit E-Mail vom 24.08.2023

(Höhenbezug nicht auf das natürliche Gelände):
Es wird zur Klarstellung immer der Bezug zur angrenzenden Erschließungsstraße herangezogen und die Festsetzungen entsprechend angepasst.
(Abweichungen von Art. 6 Abs. 7 BayBO):
Der Marktgemeinderat vertritt die Auffassung, dass keine weiteren Abweichungen des Art. 6 Abs. 7 BayBO durch die Aufnahme von zusätzlichen Festsetzungen getroffen werden soll.
(Vorschlag Begrenzung straßenseitige Einfriedungen auf max. 1 m Höhe):
Um im Rahmen der erst kürzlich abgeschlossenen und derzeit laufenden oder noch geplanten Bauleitplanverfahren eine einheitliche Regelung bzgl. Einfriedungen innerhalb des Marktgebietes zu generieren, wird die maximale Höhe der Einfriedungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen auf 1,20 m begrenzt und die Festsetzung unter Punkt III., 4. entsprechend angepasst.
(Verzicht auf Wiederholungen von Anforderungen von Gesetzen/VO):
Auf den Abdruck von widerholenden Anforderungen von Gesetzen/Verordnungen wird nicht verzichtet, damit der entsprechende Regelungsinhalt auch bei einer eventuellen Gesetzesänderung für das komplette Gebiet erhalten bleibt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 8

h.)        (15) Bayernwerk Netz GmbH mit E-Mail vom 25.08.2023

(Hinweise bestehende Versorgungsleitungen und Leitungsauskunft)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 9

i.)        (4) Kreisbrandinspektion Landratsamt Bad Kissingen mit E-Mail vom 24.08.2023

(Hinweise zum aktiven Brandschutz)
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.11.2023 15:32 Uhr