Zusammensetzung des Marktgemeinderates Burkardroth; Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Burkardroth) Sitzung des Marktgemeinderates 25.06.2024 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Daniel Wehner erläutert, dass, nachdem der Marktgemeinderat Burkardroth den Rücktritt von Klaus Schmitt angenommen und der Amtsniederlegung gemäß Art. 48 Abs.1 Satz 2 GLKrWG zugestimmt hat, über das Nachrücken des Listennachfolgers zu entscheiden ist (Art. 37 GLKrWG). 
Nach Ende der Amtszeit des Wahlausschusses ist vom Marktgemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers der jeweiligen Liste zu entscheiden (Art. 48 Abs. 3 GLKrWG).
Der erste Listennachfolger des Wahlvorschlages der Liste „Bürgerblock Premich“ ist Herr Joachim Bühner.
Als Listennachfolger kann nur nachrücken, wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen noch oder wieder erfüllt und zur Eidesleistung nach Art. 31. Abs. 4 GO bereit ist.
In Vorbereitung der heutigen Sitzung wurde der festzustellende Listennachfolger bereits über den Vorgang informiert. Er hat mitgeteilt, dass er die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt und zur Eidesleistung als Marktgemeinderatsmitglied bereit sei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stellt fest, dass Herr Joachim Bühner Listennachfolger der Liste „Bürgerblock Premich“ ist und mit Erklärung zur Annahme der Wahl (Art. 48 Abs. 3 Satz 3 GLKrWG i. V. m Art. 47 Abs. 2 GLKrWG) und der Eidesleistung nach Art. 31 Abs. 4 GO in den Marktgemeinderat Burkardroth nachrückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2024 12:06 Uhr