Bebauungsplan Dietramszell Nr. 7 "Am Sonnbichl" - Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
7. Bebauungsplan Dietramszell Nr. 7 „Am Sonnbichl“ – Antrag auf Änderung des Bebauungsplans
Für die Flurnummer 756/4 und eine Teilfläche der Flurnummer 756/3 jeweils Gemarkung Dietramszell wurde ein Antrag auf Aufnahme in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Dietramszell Nr. 7 „Am Sonnbichl“ gestellt.
Diskussionsverlauf
MGR Bachmeier stellt die Frage, ob das nicht eine Gefälligkeitsplanung sei. Er wird zustimmen, aber es muss grundsätzlich mit dem selben Maß gemessen werden. Hierbei bezieht er sich auf einen Vergleichsfall aus der vorangehenden Sitzung. 1. BGM Hauser entgegnet, dass es sich im genannten Vergleichsfall um eine Ausbuchtung handelte und bei dem vorliegenden Antrag das fragliche Grundstück in der Baulinie befindet. MGR´e Fuchs und Gröbmaier möchten die Einheimischen unterstützen, Herr Gröbmaier wirft aber die Frage auf, wie in Zukunft die 50% Regelung (Abtretung der selben Flächengröße wie die Baufläche zugunsten des Einheimischenmodells) angewendet werden soll. Die beantragte Fläche sei für die 50% Regelung zu klein, ergänzt MGR X. Huber
Beschluss
Antrag MGR Pallauf:
Der TOP wird vertagt, bis mit den Antragstellern und Grundstückseigentümern über die sonst übliche 50% Regelung gesprochen wurde. Das Ergebnis ist dann dem Gemeinderat zur weiteren Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5
Abstimmungsbemerkung
MGR Kanzler hat gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 31.05.2023 15:27 Uhr