Außenbereichssatzung Klessingstraße, 2. Änderung - Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Gemeindeblatt
In seiner Sitzung am 05. September 2023 wurden vom Gemeinderat mehrere Beschlüsse zur Bebauung der Fl.-Nr. 878/4, 879, 879/2, 880 und 880/2 Gemarkung Ascholding gefasst. In seiner Sitzung am 07. November 2023 wurde vom Gemeinderat ein finaler Beschluss zur Bebauung gefasst. Das mit der Durchführung beauftragte Planungsbüro Äußerer Wirtschaftsraum München hat nun einen ersten Entwurf der 2. Änderung Außenbereichssatzung Klessingstraße in der Fassung vom 10.09.2024 zur Beratung und Abstimmung im Gemeinderat vorgelegt.
Beschluss
1. Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Entwurf der 2. Änderung der Außenbereichssatzung Klessingstraße gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München in der Fassung vom 10.09.2024.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zur 2. Änderung der Außenbereichssatzung Klessingstraße in der Fassung vom 10.09.2024 mit Begründung und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Die beiden Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB)
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekannt zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.10.2024 11:17 Uhr