BPL Baiernrain Nr. 4 "Gewerbegebiet Am Schmiedberg" - Abwägungsbeschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Dietramszell) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 9.2

Sachverhalt Gemeindeblatt

In seiner Sitzung am 04. Juni 2024 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 04.06.2024 gebilligt und die Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB der Planunterlagen beschlossen. Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wurden beide Verfahrensschritte zeitgleich in der Zeit vom 18.06.2024 bis 17.07.2024 durchgeführt. Für die Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt. Die einzelnen Abwägungsvorschläge sind über die Bauverwaltung  einsehbar.

Diskussionsverlauf

GR Häsch weist darauf hin, dass ein Beschluss aus der letzten Sitzung existiert, dass mit allen Anwohnern ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen gehört und nicht nur mit Herrn Huber. Der Erste Bürgermeister Josef Hauser wird dies durch das Bauamt prüfen lassen.

Beschluss

1. Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Durchführung der Verfahren gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB und macht sich die Abwägungsvorschläge zu eigen. Die zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Abwägung behandelt.
2. Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München zum Bebauungsplan Baiernrain Nr. 4 „Gewerbegebiet Am Schmiedberg“ in der Fassung vom 03.12.2024 mit Begründung und Umweltbericht und beschließt die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Beide Verfahrensschritte sind zeitgleich durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB).
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Beschlüsse des Gemeinderats öffentlich bekanntzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2025 12:30 Uhr