Antrag der Tanzfreunde Dingolfing e.V. auf Förderung nach §§ 4, 7 der Vereinsförderrichtlinien für 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Finanzausschusses, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzausschuss 55. Sitzung des Finanzausschusses 18.02.2020 ö beschliessend 2.1.7

Beschluss

Dem Verein Tanzfreunde Dingolfing wird gemäß Antrag vom 8.1.2020 und 4.2.2020 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

  1. § 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für 2019: 84,00 € (42 Dingolfinger Mitglieder a. 2,00 €)       – Förderung nach den alten Richtlinien
  2. § 7 Abs. 1: 2.065,00 € (590 Übungsleiterstunden a. 3,50 € für 2019)                                                              – Förderung nach den neuen Richtlinien
  3. § 7 Abs. 2:    92,50 € (37 Übungsstunden a. 2,50 € für 2019)                                                                        – Förderung nach den neuen Richtlinien

Eine Förderung nach § 5 – Jugendsportförderung  - kann für 2019 nicht gewährt werden, da nach den alten Richtlinien (gültig bis Ende 2019) die Mitgliederzahl der Dingolfinger Jugendlichen weniger als 50% zur Gesamtmitglied erzahl des Vereins beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 09:28 Uhr