Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 15 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  49. Sitzung des Stadtrates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 49. Sitzung des Stadtrates 23.04.2020 ö beschliessend 7

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen:

Nachstehend aufgeführte Fachstelle hat mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ durch Deckblatt Nr. 15 keine Einwände bestehen:

Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 20.03.2020

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstelle wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 10.03.2020

Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit, dass sich entlang der Siemensstraße eine Trafostation befindet und diese in ihrer Funktion und ungefähren Position erhalten bleiben muss. Zudem führen Stromkabel zu der Station die nicht überbaut werden dürfen.

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 10.03.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.
Das Grundstück und der Betrieb der Trafostation sowie der Bestand der Versorgungsleitungen dürfen durch eine etwaige Baumaßnahme nicht eingeschränkt werden. Eine Verlegung des Trafos und der Anschlussleitungen im Einvernehmen mit der Stadtwerke Dingolfing GmbH durch den Bauherrn ist nicht ausgeschlossen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Frau Christine Huber, Siemensstraße 5 vom 25.03.2020

Frau Huber teilt mit, dass durch den Bau der Wohnanlage die Zahl der Personen stark steigt. Das Verkehrsaufkommen in der Daimlerstraße und Siemensstraße wird nicht mehr hingenommen. Bewohner und Besucher der Wohnblöcke in der Daimlerstraße nehmen den Anliegern sämtliche Parkplätze weg. Zudem wird die Daimlerstraße in einer Fahrtrichtung als Parkplatz benutzt und ein reibungsloser Gegenverkehr ist nicht gegeben. Ebenso wird die Siemensstraße zeitweise auf beiden Seiten zugeparkt. Eine problemlose Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist bei beiden Straßen meistens nicht gegeben. Frau Huber teilt weiterhin mit, dass angenommen werden muss, dass die Zufahrt über die Daimlerstraße bzw. Siemensstraße erfolgt und so die Sicherheit für die Anlieger nicht beachtet wird.
Durch die Einrichtungen Sun Ly, Vital Apotheke, Kinderarztpraxis, Dentallabor und der Volksbank gibt es keine freien Parkplätze für die Anwohner. Frau Huber appelliert an die Stadt sich darüber nochmals Gedanken zu machen, denn beide Straßen sind für das jetzige und das erwartende Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt.

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Frau Christine Huber vom 25.03.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde zur Erstellung eines Geschäftshauses mit Wohnungen beantragt. Es soll demnach eine Mischnutzung stattfinden. Die nach Garagen- und Stellplatzverordnung erforderlichen Stellplätze werden in einer Tiefgarage nachgewiesen. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Kreuzstraße. Aus vorgenannten Gründen werden keine verkehrlichen Mehrbelastungen, die das gewöhnliche Maß der allgemeinen Verkehrsentwicklung für den Bereich der Siemensstraße / Daimlerstraße übersteigen, gesehen.
Die bauliche Nachverdichtung auf dem Grundstück ist als geeignetes Mittel zur Vermeidung eines Flächenverbrauches erforderlich und gewünscht. Soweit verkehrliche Probleme in der Daimlerstraße angesprochen sind, ist gesondert zu prüfen, ob die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Daimlerstraße allgemein gewährleistet ist oder mit verkehrsrechlichen Maßnahmen der Straßenzug von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden muss, um Rettungsfahrtzeuge in deren Einsatz nicht zu behindern. Dies erfolgt außerhalb der Bauleitplanung im Rahmen einer Verkehrsschau.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass mit der Änderung des Bebauungsplanes Höll-West durch Deckblatt Nr. 15 eine maßvolle Nachverdichtung erfolgt und die Einwänder dadurch nicht in ihren Rechten unzulässig berührt sind. Die Planung wird in der vorliegenden Form beibehalten.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2020 14:50 Uhr