Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 1. Sitzung des Stadtrates 14.05.2020 ö beschliessend 19

Beschluss

Der 1. Bürgermeister Armin Grassinger wird gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zum Standesbeamten bestellt. Sein Aufgabenbereich ist gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Zeitnah zu der Bestellung soll eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besucht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2020 14:04 Uhr