Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung des Stadtrates, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 1. Sitzung des Stadtrates | 14.05.2020 | ö | beschliessend | 19 |
Beschluss
Der 1. Bürgermeister Armin Grassinger wird gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) zum Standesbeamten bestellt. Sein Aufgabenbereich ist gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt. Zeitnah zu der Bestellung soll eine personenstandsrechtliche Kurzschulung besucht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.06.2020 14:04 Uhr