Antrag des DAV Sektion Dingolfing auf Förderung nach § 7 Abs.1 und 2 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 01. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 26.05.2020 ö beschliessend 2.1.2

Beschluss

Dem DAV Sektion Dingolfing werden gemäß Antrag vom 9.2.2020 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 7 Abs. 1 –       476,00 € (136 geleistete Übungsleiterstunden x 3,50 €) für 2019
§ 7 Abs. 2 –    1.095,00 € (438 geleistete Übungsleiterstunden x 2,50 €) für 2019

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2020 13:19 Uhr