Antrag des SV Frauenbiburg-Abt. Tennis auf Förderung nach §§ 7 Abs. 1+2, 9 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 01. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 26.05.2020 ö beschliessend 2.1.4

Beschluss

Dem SV Frauenbiburg – Abteilung Tennis wird gemäß Antrag vom 21.2.2020 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für 2019:    976,50 € (279 geleistete Stunden x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für 2019: 1.460,00 € (584 geleistete Stunden x 2,50 €)
§ 9            – Unterhalt vereinseigener Sportanlagen für 2020: 1.000,00 € (4 Tennisplätze a. 250,00 €  
                    und 375,00 € (1.250 m² Rasennebenflächen x 0,30 €/m² - analog FC Teisbach und
                    SV Frauenbiburg Abt. Fußball)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.06.2020 13:19 Uhr