Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Teisbach“ Festsetzungen zur Gestaltung der Einfriedungen
Daten angezeigt aus Sitzung: 4. Sitzung des Bauausschusses, 05.08.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 4. Sitzung des Bauausschusses | 05.08.2020 | ö | beschliessend | 3.3 |
Beschluss
Die Festsetzung der Einfriedungen soll gemäß Variante 2 wie folgt erfolgen:
Straßenseitig darf die Einfriedung in Form einer Hecke oder eines Zaunes mit Lattung aus Holz und Metall nicht höher als 1,20 m errichtet werden.
Die maximale Höhe der Einfriedung seitlich und rückseitig beträgt 1,60 m, zusätzlich werden hier Maschendrahtzäune zugelassen.
Mauern, Gabionen, Nadelgehölzhecken und Sockel sind nicht zulässig.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Datenstand vom 18.09.2020 11:01 Uhr