Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Teisbach“ Festsetzungen zur Gestaltung der Einfriedungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bauausschusses, 05.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 4. Sitzung des Bauausschusses 05.08.2020 ö beschliessend 3.3

Beschluss

Die Festsetzung der Einfriedungen soll gemäß Variante 2 wie folgt erfolgen:
Straßenseitig darf die Einfriedung in Form einer Hecke oder eines Zaunes mit Lattung aus Holz und Metall nicht höher als 1,20 m errichtet werden.
Die maximale Höhe der Einfriedung seitlich und rückseitig beträgt 1,60 m, zusätzlich werden hier Maschendrahtzäune zugelassen.
Mauern, Gabionen, Nadelgehölzhecken und Sockel sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 18.09.2020 11:01 Uhr