Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moos II Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bauausschusses, 14.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 14.10.2020 ö beschliessend 6.1
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 8

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Teisbacher Moss II“ keine Einwände bestehen:

Regionaler Planungsverband Landshut – Schreiben vom 11.09.2020
Energienetze Bayern GmbH & Co. KG – Schreiben vom 23.09.2020
Jagdgenossenschaft Teisbach – Schreiben vom 23.09.2020
Kreisbaumeister – Schreiben vom 08.10.2020
Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 08.10.2020
Kreisarchäologie – Schreiben vom 08.10.2020
Fachstelle „technischer Umweltschutz (Immissionsschutz)“ – Schreiben vom 08.10.2020

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Schreiben vom Landratsamt Dingolfing-Landau vom 08.10.2020

Mit Schreiben vom 08.10.2020 verweist das Landratsamt Dingolfing-Landau auf die Stellungnahme der Fachstelle „Bodenschutz“ vom 11.03.2020.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau vom 08.10.2020 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020

Mit Schreiben vom 11.09.2020 verweist die Regierung von Niederbayern auf die Stellungnahme vom 12.03.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.09.2020 wird Kenntnis genommen.







Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020

Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit, dass im Geltungsbereich keine Versorgungsanlagen vorhanden sind. Um eine frühzeitige Anmeldung des Betreibers zur Festlegung eines Verknüpfungspunktes der Einspeiseanlage wird gebeten.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 15.09.2020 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren beachtet.


Schreiben der Autobahndirektion Südbayern vom 14.09.2020

Die Autobahndirektion Südbayern weist mit Schreiben vom 14.09.2020 darauf hin, dass im textlichen Hinweis ein Blendgutachten vom 19.12.2018 erwähnt wird. Das neue Blendgutachten im Anhang ist vom 15.07.2020. Die Diskrepanz ist in den textlichen Hinweisen anzupassen.

In der Stellungnahme vom 17.03.2020 wurde das Einzeichnen der Zufahrt zum Gelände gefordert, zusätzlich sollte diese Zufahrt hinsichtlich des Abstandes zur A 92 vermaßt werden. Die Zustimmung zur Aufstellung der Bauleitplanung kann nur erteilt werden, wenn die Forderungen der Autobahndirektion Südbayern, Dienststelle Regensburg vollumfänglich umgesetzt werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Autobahndirektion vom 14.09.2020 wird Kenntnis genommen.

Die Anforderung an die Anpassung im textlichen Hinweis sowie die Einzeichnung der Zufahrt und Bemaßung des Abstandes zur A 92 werden vollumfänglich umgesetzt.


Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020:

Kreisbrandrat Josef Kramhöller nimmt mit dem Schreiben vom 12.10.2020 zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes wie folgt Stellung: Um im Schadensfall einen Ansprechpartner der Feuerwehr erreichen zu können, ist am Zufahrtstor deutlich und dauerhaft die Erreichbarkeit eines Verantwortlichen für die bauliche Anlage anzubringen.

Zudem teilte der Kreisbrandrat mit, sofern eine bauliche Anlage mehr als 50 m von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt liegt eine Feuerwehrzufahrt vorzusehen ist. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist dabei die Richtlinie über „Flächen für die Feuerwehr“ einzuhalten.

                                                                               B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrats Josef Kramhöller vom 12.10.2020 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden im nachfolgenden Bauleitplanverfahren beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 07:59 Uhr