Neugestaltung des gesamten Kirchenumgriffes St. Johannes - Maßnahmenbeschluss und Förderung der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates, 15.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 05. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 13.10.2020 ö beratend 2.3
Stadtrat 6. Sitzung des Stadtrates 15.10.2020 ö beschliessend 5

Beschluss

1. Abweichend von der in der Widmung geregelten Unterhaltslast übernimmt die Stadt einmalig die Trägerschaft und Kosten in Höhe von voraussichtlich 835.000 € für die Neugestaltung des gesamten Kirchenumgriffes einschließlich der beiden Treppenanlagen entsprechend den Plänen und Kostenberechnungen der Katholischen Kirchenstiftung St. Johannes (im Folgenden „Kirche“ genannt). Dies gilt nur vorbehaltlich einer entsprechenden Förderbewilligung durch die Städtebauförderung bei der Regierung von Niederbayern. Die Kirche trägt den von der Städtebauförderung geforderten pauschalen Eigenanteil der Baumaßnahme in Höhe von 15 Prozent der anfallenden Gesamtkosten als festgeschriebenen und abschließenden Eigenanteil.
Davon unberührt sind die Kosten der Leuchtkörper für die von der Kirche gewünschten Akzentbeleuchtungen im Bereich der Lourdesgrotte, des Missionskreuzes und des Ölbergs. Diese werden von der Kirchenstiftung allein getragen werden.
Kostenüberschreitungen von über 10% im Vergleich zur Kostenberechnung sind vor Vergabe durch die Stadt genehmigen zu lassen. Wesentliche Änderungen zum genehmigten Plan (auch Änderungen bei der Materialauswahl) sind vor Vergabe ebenfalls durch die Stadt genehmigen zu lassen.
Die Durchführung der gesamten Maßnahme ist vorbehaltlich der erforderlichen stiftungsaufsichtlichen Genehmigung im Haushaltsjahr 2021 geplant.
Die Kostenübernahme durch die Stadt begründet sich in der Nutzung des gesamten Kirchenumgriffes als öffentlicher Platz und Durchwegung und in der besonderen historischen Bedeutung des Areals.  
Die Kirche wird mit der Abwicklung und Abrechnung der Maßnahme beauftragt. Die Abrechnung erfolgt baubegleitend mit entsprechenden Abschlagszahlungen gegen Vorlage der Rechnungsunterlagen.
Die Verwaltung wird mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.
Durch die Städtebauförderung nicht förderfähige Kosten auf Grund von Verfahrensfehlern (z.B. fehlerhafte Ausschreibung) gehen zu Lasten der Kirche.
Nach Fertigstellung der Maßnahme trägt die Kirche alle Unterhaltskosten (einschl. der Beleuchtungskosten und des Winterdienstes) für das gesamte Areal.

2. Die Kosten für Untersuchungen und daraus resultierenden Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit der Mauer vom Kirchengelände zur Kirchgasse fördert die Stadt mit 50%, da diese sowohl dem Erhalt des Kirchengeländes als auch der Kirchgasse und dem begleitenden Gehweg dient.
Der Kostenumfang für diese Maßnahme ist noch nicht bekannt.

3. Die im Zuge der Neugestaltung des Kirchenumgriffes neu entstehende Toilettenanlage und die Akzentbeleuchtungen mit Kosten in Höhe von voraussichtlich 110.800 € werden durch die Kirche in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten durchgeführt. Die Toilettenanlage wird lediglich während der Gottesdienstzeiten geöffnet. Eine Förderung durch die Stadt für diese Teilmaßnahmen erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2020 13:03 Uhr