Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung des beschränkt öffentlichen Weges Nr. 154, Kirchenumgriff St. Johannes


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bauausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 08.12.2020 ö beratend 8
Stadtrat 8. Sitzung des Stadtrates 10.12.2020 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Die in der Stadt Dingolfing, Landkreis Dingolfing-Landau, Regierungsbezirk Niederbayern befindliche Freifläche um die Stadtpfarrkirche St. Johannes wird mit Wirkung zum 01.02.2021 zum beschränkt öffentlichen Weg (Fläche) Nr. 154 gewidmet.

Träger der Straßenbaulast ist die Katholische Kirchenstiftung St. Johannes Dingolfing.

Die bisherige Widmung Nr. 3 (Eigentümerweg) des Landratsamt Dingolfing-Landau vom 20.03.1963 für die Durchwegung vom Pfarrplatz zur Kirchgasse wird mit Wirkung zum 01.02.2021 aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 07:59 Uhr