Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 33 (Teisbach) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Bauausschusses, 17.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 15. Sitzung des Bauausschusses 17.03.2021 ö beratend 7.1
Stadtrat 09. Sitzung des Stadtrates 25.03.2021 ö beschliessend 13

Beschluss

Der wesentliche Inhalt der eingegangenen Schreiben der Fachstellen wird jeweils vor den Beschlussvorschlägen vorgetragen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen das Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 18.01.2021
Jagdgenossenschaft Teisbach - Schreiben vom 18.01.2021
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.01.2021
Amt für Ländliche Entwicklung - Schreiben vom 21.01.2021
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar – Schreiben vom 29.01.2021
Regionaler Planungsverband Landshut - Schreiben vom 02.02.2021

       B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021
Die Regierung von Niederbayern verweist mit Schreiben vom 27.01.2021 auf die Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 15.10.2020 und teilt mit, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 vom 27.01.2021 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vom 03.02.2021
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weist mit Schreiben vom 03.02.2021 darauf hin, dass sich im Plangebiet das Bodendenkmal D-2-7340-0297, Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungsteile im Bereich der historischen Marktsiedlung von Teisbach und das Bodendenkmal D-2-7340-0102, Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, befinden. Weiterhin wird vermutet, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes weitere Bodendenkmäler wegen der siedlungsgünstigen Topographie befinden.
Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gem. Art. 7.1 BayDSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Im Bebauungsplan ist daher der Hinweis aufzunehmen, dass für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7.1 BayDschG notwendig ist, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes soll grundsätzlich vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche archäologisch qualifiziert untersucht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 03.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die genannten Vorgaben werden beachtet und es wird insbesondere eine archäologische Ausgrabung durchgeführt. Diesbezüglich wurde bereits der zuständige Kreisarchäologe Dr. Eibl eingebunden. 

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021
Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit Schreiben vom 29.01.2021 mit, dass mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und dem Deckblatt Nr. 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes Einverständnis besteht. Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Stellungnahme vom 29.09.2020 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 29.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplanes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021
Die Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit, dass gegen die Maßnahme keine Einwendungen geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planungsbereich Telekommunikationsanlagen des Unternehmens befinden. Bei objektkonkreten Bauvorhaben im Plangebiet wird eine Stellungnahme mit entsprechender Auskunft über den Leitungsbestand abgegeben.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Vodafone GmbH /Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 04.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden beachtet.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Schachgebiet 40 vom 20.01.2021
Mit Schreiben vom 20.01.2021 teilt das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 40 mit, dass mit dem Deckblatt 33 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan grundsätzlich Einverständnis besteht. Weiterhin wird auf die Stellungnahme vom 12.10.2020 verwiesen, die aufrechterhaltend und nachfolgend -angepasst an die vorgelegte, geändert Planung- wiederholt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Lage des Kreisverkehrsplatzes im Zuge der Kreisstraße DGF 1, der Querungshilfe sowie der Bushaltestelle derzeit hinter einer unübersichtlichen Kuppe befindet. Die Sichtweite ist hier nicht ausreichend, um eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Hier ist zu berücksichtigen, dass durch die Querungsstelle sowie die Bushaltestelle eine ausreichende Sicht zwingend erforderlich ist, um eine ausreichend gefahrlose Querung zu gewährleisten.

In der Begründung wurde bereits aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich des Wohnhauses Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben werden. Genaue Festlegungen in der weiteren Planung bedürfen der Zustimmung der Tiefbauverwaltung.

Mit der Planung des Kreisverkehrsplatzes ist ein fachkundiges Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen zu beauftragen. Die Planung ist mit dem Landkreis abzustimmen und vor der Ausführung ist die schriftliche Zustimmung des Landkreises einzuholen.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die erforderliche Beschilderung auf den Kreisverkehr und die Beleuchtung des Kreisverkehrs einschließlich der Querungsstellen für den Radfahrverkehr und die Fußgänger bei der Planung berücksichtigt werden.

Die Herstellungskosten für den Kreisverkehrsplatz trägt gem. Art. 32 BayStrWG die Stadt Dingolfing als Straßenbaulastträger der neu hinzukommenden Erschließungsstraße. Der Kreisverkehrsplatz wird Bestandteil der Kreisstraße DGF 1, sodass die Straßenbaulast hierfür auf den Landkreis übergeht. Gem. Art. 33 Abs. 3 BayStrWG hat die Stadt Dingolfing dem Landkreis die Mehrkosten der Unterhaltung in Form einer einmaligen Ablösung zu erstatten. Das Eigentum für die zum Kreisverkehrsplatz gehörigen Grundstücksflächen ist dem Landkreis ohne Entschädigung zu übertragen, soweit es sich um Bestandteile der Kreisstraße handelt. Vor dem Bau des Kreisverkehrsplatzes ist zwischen dem Landkreis und der Stadt Dingolfing eine Vereinbarung über den Bau und die Ablösung der Unterhaltsmehrkosten abzuschließen.

Oberflächen-, Trauf- und sonstige Abwässer aus dem Baugebiet dürfen der Straße und deren Nebenanlagen nicht zugeleitet werden. Baustoffe dürfen auf der Straße während der Bauausführung, auch vorübergehend, nicht gelagert werden.

Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass etwaige Ansprüche aufgrund der auftretenden Emissionen durch die Kreisstraße gegenüber dem Straßenbaulastträger nicht geltend gemacht werden.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsames Dingolfing-Landau vom 20.01.2021 wird Kenntnis genommen. Die Sichtweite des Kreisverkehrsplatzes bzw. der Querungshilfe wurde entsprechend in die Begründung aufgenommen, dass die Gradiente der Kreisstraße im Bereich der Loichinger Straße 20 abgesenkt und der Kreisverkehrsplatz gegenüber der jetzigen Gradiente angehoben wird. Die weiteren Anregungen werden bei der Planung berücksichtigt und vor der Ausführung mit dem Landratsamt abgestimmt. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis wird abgeschlossen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021
Der Kreisbrandrat weist darauf hin, dass eine Zufahrtsmöglichkeit zu allen Gebäuden für Feuerwehrfahrzeuge und Rettungsdienst gesichert sein muss. Die „Richtlinien für die Feuerwehr“ sind einzuhalten.
Die Löschwasserversorgung ist sicherzustellen. Die Löschwassermenge muss über einen Zeitraum von 2 Stunden mit einem Entnahmedruck von mindestens 1,5 bar zur Verfügung stehen. Der Abstand zwischen den Löschhydranten soll nicht mehr als 100 m betragen.
Für die Personenrettung steht ein Hubrettungsfahrzeug der Feuerwehr innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist von 10 Minuten nicht zur Verfügung.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 08.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen wurden beachtet und in Abstimmung mit dem Kreisbrandrat in der Planung aufgenommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021
Die Fachstelle Bodenschutz des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 12.02.2021 auf die Stellungnahme vom 12.10.2020.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 12.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021
Die Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 15.02.2021 mit, dass keine Einwände bestehen und weist darauf hin, dass sich in diesem Bereich Leitungen der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG befinden. Es wird gebeten über Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig zu informieren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Versorgung mit Erdgas in diesem Bereich, bei positiver Wirtschaftlichkeit und Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger möglich ist.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG vom 15.02.2021 wird Kenntnis genommen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021
Die Gemeinde Loiching weist in der Stellungnahme vom 17.02.2021 darauf hin, dass durch das geplante Baugebiet die Ortschaft Loiching übermäßig belastet werden würde. Der Baustellenverkehr für die Erschließung bzw. die Fahrzeuge für die Bebauung würden überwiegend über Loiching verlaufen, da eine Anbindung von der Teisbacher Isarbrücke wegen dem Teisbacher Torbogen nicht möglich ist. Es wird gebeten zu prüfen, ob eine Anbindung gemäß der beigefügten Skizze an das neue Baugebiet über die DGF 16/Isarbrücke Teisbach möglich ist. Durch diese Anbindung an den neuen Autobahnzubringer wäre das neue Baugebiet optimal an den überregionalen Verkehr angebunden und die Ortsdurchfahrt Teisbach bzw. die Ortschaft Loiching werden nicht über Gebühr belastet. Die von der Gemeinde Loiching dargestellte Trasse sollte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes berücksichtigt und geteert werden. Weiterhin sollte ein Hinweis aufgenommen werden, dass eine Anbindung an die Kreisstraße DGF 16 möglich wäre. Dabei orientiert sich die vorgeschlagene Anbindung an die bestehenden Trasse der 20 KV Leitung. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Dingolfing innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes nichts verbauen würde, selbst wenn die Anbindung nicht gebaut werden sollte.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Gemeinde Loiching vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen.
Die Möglichkeit einer weiteren Zufahrt bzw. einer Anbindung an die DGF 16 wurde nochmals geprüft.
Im Bereich der vorgeschlagenen Anbindung befindet sich ein Hangwald, der teilweise ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, in dem geschützte Arten nachgewiesen wurden. Außerdem ist der nördliche Bereich der vorgeschlagenen Trasse als Landschaftsschutzgebiet (LSG) und Flora Fauna Habitat (FFH-Gebiet) ausgewiesen. In diesen Bereichen ist es gesetzlich verboten, Handlungen bzw. Veränderungen vorzunehmen, die das Gebiet erheblich beeinträchtigen können.
Weiterhin sind selbst bei einer möglichen Trasse, die nicht direkt das FFH-Gebiet durchschneidet, die Auswirkungen auf das Gebiet genauso zu berücksichtigen.
Aus diesem Grund ist nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde das Ansinnen, eine Straße in diesem Bereich zu errichten oder weitere Planungsoptionen in der Zukunft zu erhalten, mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden bzw. evtl. gesetzlich nicht möglich. Abschließend wurde der Stadt Dingolfing aus naturschutzrechtlichen Gründen dazu geraten, diesen Rest eines Leitenwaldes der Unteren Isar mitsamt seiner besonderen und seltenen Naturausstattung nicht weiter zu beplanen.

Aus diesem Grund folgt die Stadt Dingolfing der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde und sieht derzeit von der Planung einer weiteren Trasse ab.

Ja 8 : Nein 1

Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021
Der Bayerische Bauernverband weist darauf hin, dass der Kreisverkehr und der Umbau der Kreisstraße so erfolgen muss, dass jegliche Großfahrzeuge (Mähdrescher, Raupenfahrwerk, Gülletransporter, Zuckerrübenvollernter usw.) mit einer Fahrzeugbreite von 3,5 m jederzeit die Fahrspur befahren können.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverbandes vom 18.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021
Die Deutsche Telekom Technik GmbH verweist mit Schreiben vom 05.02.2021 auf die Stellungnahme vom 19.10.2020 hin, die unverändert weiter gilt.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 05.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Verlegung von Leitungen im Bereich des Bebauungsplangebietes darf aus städtebaulichen Gründen ausschließlich in unterirdischer Bauweise erfolgen. Die Planung und der Bauablauf der Erschließung sind rechtzeitig mit der Deutschen Telekom abzustimmen.

Ja 9 : Nein 0

Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH teilt mit Schreiben vom 17.02.2021 mit, dass gegen die Bauleitplanung keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich derzeit Leitungen der Stadtwerke Dingolfing GmbH in diesem Bereich befinden. Es wird gebeten, dass über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine rechtzeitig informiert wird.

         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 17.02.2021 wird Kenntnis genommen. Die Anregungen werden berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 15:09 Uhr