Bebauungsplan "Am Schlosspark Schermau" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bauausschusses, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 19. Sitzung des Bauausschusses 21.07.2021 ö beratend 6
Stadtrat 12. Sitzung des Stadtrates 22.07.2021 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Schlosspark Schermau“ vom 20.07.2021 mit Begründung wird gebilligt.

Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2021 14:13 Uhr