Änderung des Bebauungsplanes "Salitersheim" durch Deckblatt Nr. 16 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 18. Sitzung des Stadtrates, 17.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 18. Sitzung des Stadtrates | 17.03.2022 | ö | beschliessend | 5 |
Beschluss
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 16 zur Änderung des Bebauungsplanes „Salitersheim“ vom 24.02.2022 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.06.2022 16:08 Uhr