Änderung des Bebauungsplanes "GE Salitersheim II" durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 21. Sitzung des Stadtrates, 30.06.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 32. Sitzung des Bauausschusses | 22.06.2022 | ö | beratend | 9.1 |
Stadtrat | 21. Sitzung des Stadtrates | 30.06.2022 | ö | beschliessend | 11 |
Beschluss
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „GE-Salitersheim II“ durch Deckblatt Nr. 2 besteht Einverständnis. Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Die mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.08.2022 07:41 Uhr