Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Zirkuswiese


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 22. Sitzung des Stadtrates 28.07.2022 ö beschliessend 10

Beschluss

Aufgrund Artikel 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Dingolfing folgende Änderungssatzung:

  • § 1 der „Satzung über die Benützung der Circus-Wiese der Stadt Dingolfing“ wird wie folgt geändert:

Die Benützung des Grundstückes Fl.-Nr. 1266 der Gemarkung Dingolfing gemäß Lageplan Anlage 1 (sog. „Circus-Wiese“) durch Wohnwägen, Wohnmobile und Zelte ist nicht zulässig. Dies gilt nicht für die Benutzung des Grundstückes im Rahmen von Circus-Veranstaltungen, des Fischerfestes oder sonstiger von der Stadt Dingolfing genehmigter Veranstaltungen. Ausgenommen sind außerdem die sechs errichteten Stellplätze für Wohnmobile gemäß dem Lageplan. Für die Stellplätze gilt die Wohnmobilstellplatzordnung.

  • Die Satzungsänderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2022 10:37 Uhr