Rückwirkungsbeschluss zum Erlass einer 4. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Dingolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 11.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 21. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 11.10.2022 ö beschliessend 5

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Stadt Dingolfing vom 20.11.2006 (i. d. F. vom 01.01.2019) festgesetzte Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr (vgl. §§ 10 u. 11 BGS/EWS) und der Grundstücks- und Geschoßflächenbeitrag (vgl. § 6 BGS/EWS) werden zum 01.01.2023 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Bayer. Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnung festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2023) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2023 erfolgen müssen (vgl. Art. 26 GO, BekV).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 11:18 Uhr