Änderung der Vereinsförderrichtlinien § 6 Jubiläen, Fahnenweihen ab dem 01.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 22. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 15.11.2022 ö beschliessend 2.2

Beschluss

Ab dem 01.01.2023 wird § 6 der Vereinsförderrichtlinien (Jubiläen, Fahnenweihen) wie folgt abgeändert:

1. Die Stadt gewährt den Vereinen bei Veranstaltungen anlässlich von Vereinsjubiläen (Gesamtvereine - keine Sparten) folgende Zuschüsse:

Mitglieder-
25/ 50/ 75
100jähriges
125jähriges
150jähriges
zahl
jähriges
Jubiläum
Jubiläum
Jubiläum
Jubiläum
bis 500
500,00 €
1.000,00 €
1.250,00 €
1.500,00 €
über 500
750,00 €
1.250,00 €
1.500,00 €
1.750,00 €





darüber hinaus für alle weiteren durch 25 teilbaren Jubiläen jeweils 250,00 € über 1.500,00 €/ 1.750,00 € hinaus.

2. Bei einer Fahnenweihe übernimmt die Stadt bei vorheriger Antragstellung und Genehmigung durch den Finanzausschuss die nachgewiesenen und notwendigen Kosten für ein Trauerband.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2023 11:15 Uhr