Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022-2026 und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 für die Stadt Dingolfing
Daten angezeigt aus Sitzung: 23. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 06.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Finanzen und Personal | 23. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 06.12.2022 | ö | beratend | 2 |
Stadtrat | 25. Sitzung des Stadtrates | 08.12.2022 | ö | beschliessend | 3 |
Beschluss
1. Der Stadtrat genehmigt den vorgelegten Finanzplan für die Haushaltsjahre 2022 - 2026.
2. Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt:
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 126.185.300 EUR
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 55.376.000 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 250 v. H.
2. Gewerbesteuer 300 v. H.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0