Änderung des Bebauungsplanes "Schulviertel" durch Deckblatt Nr. 19 im beschleunigten Verfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 25. Sitzung des Stadtrates, 08.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 37. Sitzung des Bauausschusses | 16.11.2022 | ö | beratend | 5 |
Stadtrat | 25. Sitzung des Stadtrates | 08.12.2022 | ö | beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 19 zur Änderung des Bebauungsplanes „Schulviertel“ vom 16.11.2022 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.03.2023 07:45 Uhr