Antrag des EV Dingolfing auf Förderung nach § 7 der Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: 25. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Finanzen und Personal | 25. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal | 14.03.2023 | ö | beschliessend | 2.1 |
Beschluss
Dem Eislaufverein Dingolfing wird gemäß Antrag vom 28.02.2023 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:
§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für 2022: 10.085,01 € (2.881,43 geleistete Stunden x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für 2022: 1.561,95 € (624,78 geleistete Stunden x 2,50 €)
Der gesamte Zuschuss beträgt 11.646,96 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 09:13 Uhr