Antrag des EV Dingolfing auf Förderung nach § 7 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 25. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 14.03.2023 ö beschliessend 2.1

Beschluss

Dem Eislaufverein Dingolfing wird gemäß Antrag vom 28.02.2023 folgender Zuschuss nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

§ 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für 2022:    10.085,01 € (2.881,43 geleistete Stunden x 3,50 €)
§ 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für 2022: 1.561,95 € (624,78 geleistete Stunden x 2,50 €)


Der gesamte Zuschuss beträgt 11.646,96 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2023 09:13 Uhr