Änderung des Bebauungsplanes "Asenbach-Krautau" durch Deckblatt Nr. 7, Erlass einer Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung: 42. Sitzung des Bauausschusses, 22.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 42. Sitzung des Bauausschusses | 22.03.2023 | ö | 4.2 | |
Stadtrat | 28. Sitzung des Stadtrates | 27.04.2023 | ö | beschliessend | 11 |
Beschluss
Fl.Nr. 1168/2 Gmkg. Dingolfing, 1168/3, 1168/4, 1191/5, 1191/2, 1192, 1192/5, 1192/10, 1192/24, 1192/31 Gmkg. Dingolfing.
Der genaue Verlauf des Planungsbereiches ist aus dem in Anlage beigefügten Lageplan vom 21.03.2023 ersichtlich. Dieser Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
§ 2
Im Geltungsbereich der gem. § 1 beschlossenen Veränderungssperre ist es unzulässig,
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchzuführen oder bauliche Anlagen zu beseitigen,
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken oder baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden
§ 4
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0