Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 und Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl" Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Stadtrates, 25.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 44. Sitzung des Bauausschusses 10.05.2023 ö beratend 5
Stadtrat 29. Sitzung des Stadtrates 25.05.2023 ö beschliessend 7

Beschluss

Für das Gebiet östlich der Bahnhofstraße in Schönbühl und nördlich der Kreisstraße DGF 16 ist für die Einrichtung des „Sondergebietes Photovoltaik Aufeld Schönbühl“ ein Bebauungsplan aufzustellen.

Das Gebiet umfasst die Flur-Nrn. 929, 930, 930/2 und 1736 Gmkg. Teisbach. 

Der Bebauungsplan hat alle in § 30 BauGB festgelegten Merkmale zu enthalten.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 47 zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2023 11:56 Uhr