Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Bauausschusses, 12.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 48. Sitzung des Bauausschusses 12.09.2023 ö beratend 5
Stadtrat 32. Sitzung des Stadtrates 21.09.2023 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, das Stadtrat wolle beschließen:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl“ vom 12.09.2023 mit Begründung wird gebilligt.

Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Ab. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2023 10:13 Uhr