Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 48. Sitzung des Bauausschusses, 12.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 48. Sitzung des Bauausschusses | 12.09.2023 | ö | beratend | 5 |
Stadtrat | 32. Sitzung des Stadtrates | 21.09.2023 | ö | beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, das Stadtrat wolle beschließen:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl“ vom 12.09.2023 mit Begründung wird gebilligt.
Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Ab. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.10.2023 10:13 Uhr