Fahrtkostenzuschuss für Vereine für das Kalenderjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal, 19.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal 30. Sitzung des Auschusses für Finanzen und Personal 19.09.2023 ö beschliessend 4

Beschluss

Diejenigen Vereine, welche sich im offiziellen Ligabetrieb befinden und mit über 10 Spieler pro Mannschaft reisen, erhalten von der Stadt Dingolfing aufgrund der stark steigenden Spritpreise einen Zuschuss in Höhe von 0,80 € pro Kilometer für die einmalige Strecke bei Auswärtsfahrten in Pflichtspielen (keine Freundschaftsspiele, etc.).
Bei Bahnfahrten oder Fahrten mit dem Großbus (mindestens 50 Sitze) steigt der Zuschussbetrag von 0,80 € pro Kilometer auf 1,20 € pro Kilometer.
Hierunter fallen unter anderem die Fußball-, Eishockey-, Basketball-, Handball und Volleyballvereine.
Diejenigen Vereine, welche sich im offiziellen Ligabetrieb befinden und mit unter 10 Spieler pro Mannschaft reisen, erhalten von der Stadt Dingolfing aufgrund der stark steigenden Spritpreise einen Zuschuss in Höhe von 0,60 € pro Kilometer für die einmalige Strecke bei Auswärtsfahrten in Pflichtspielen (keine Freundschaftsspiele, etc.).
Hierunter fallen unter anderem die Schützen- und Tennisvereine.
Es werden nur Fahrten außerhalb des Landkreises bezuschusst.
Der Zuschuss für das laufende Kalenderjahr 2023 ist bei der Stadt Dingolfing mit einer Aufstellung der gefahrenen Kilometer und den entsprechenden Auswärtsfahrten zu stellen und zu belegen.
Bereits abgerechnete Fahrtkostenzuschüsse werden nicht erneut ausbezahlt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2023 07:48 Uhr