Ausbau DB Landshut-Plattling - Kernforderung Stadt Dingolfing


Daten angezeigt aus Sitzung:  34. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 34. Sitzung des Stadtrates 30.11.2023 ö beschliessend 6

Beschluss

Die Stadt Dingolfing begrüßt ausdrücklich dieses Projekt und befürwortet den Streckenausbau. Es ist eine zukunftsgerichtete Maßnahme für die Attraktivität der Schiene, die Mobilitätswende und für den Umwelt- und Klimaschutz. Damit einhergehend muss aber für einen nachhaltigen Lärm- und Erschütterungsschutz gesorgt werden. 

Daher werden seitens der Stadt Dingolfing folgende Kernforderungen erhoben:

  1. Der geplante Ausbau ist auch in den Streckenbereichen, wo keine baulichen Veränderungen erfolgen, aufgrund der deutlichen Kapazitätserhöhungen als eine "wesentliche bauliche Veränderung" gemäß BImSchG zu qualifizieren.

  1. Auch für den nicht unmittelbar von konkreten baulichen Maßnahmen betroffenen Streckenabschnitt in der Stadt Dingolfing sind daher aktive Lärmschutzmaßnahmen nach § 41 BImSchG i.V.m. der 16. BImSchV erforderlich (Lärmvorsorge).

  1. Beim Erschütterungsschutz sind ebenfalls Maßnahmen vorzusehen.

  1. Berücksichtigung der Maximalpegel bei der schalltechnischen Beurteilung. 

  1. Ausrichtung der Beurteilungspegel auf die Maximalauslastung der Strecke. 

  1. Zur Verringerung der gesundheitlichen Auswirkungen des Schienenverkehrslärms sind auch die WHO-Leitlinien für Umgebungslärm in der Europäischen Union zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 08:18 Uhr