Änderung des Bebauungsplanes "An der Osttangente" durch Deckblatt Nr. 10 im beschleunigten Verfahren Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 34. Sitzung des Stadtrates, 30.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 47. Sitzung des Bauausschusses | 23.08.2023 | ö | beratend | 5 |
Stadtrat | 34. Sitzung des Stadtrates | 30.11.2023 | ö | beschliessend | 11 |
Beschluss
Mit der Änderung des Bebauungsplanes „An der Osttangente“ durch Deckblatt Nr. 10 besteht Einverständnis.
Die Änderung ist gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Die mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2024 08:18 Uhr