Beteiligung Windpark Brunn GmbH & Co. KG und der Windpark Brunn Verwaltungsgesellschaft mbH (Heiligenstadt in Oberfranken)
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dingolfing GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Stadtwerke Dingolfing GmbH die Windpark Brunn GmbH & Co. KG nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags gründet und sich an dieser mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 450.000 € ,maximal jedoch mit einem Anteil von 4,99 % der gesamten Kommanditeinlagen beteiligt.
Mit der vorstehenden unmittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Dingolfing GmbH an der Windpark Brunn GmbH & Co. KG stimmt die Gesellschafterversammlung zugleich zu, dass die Windpark Brunn GmbH & Co. KG ihrerseits die Gesellschaftsanteile an ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Windpark Brunn Verwaltungsgesellschaft mbH erwirbt und damit eine sog. Einheitsgesellschaft begründet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.04.2024 11:54 Uhr