Weitere PV Entwicklung - Gründung der Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG
Daten angezeigt aus Sitzung:
35. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Aufsichtsrat empfiehlt folgende Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung zu treffen:
Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dingolfing GmbH folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung beschließt die Beteiligung an einer Gesellschaft für Photovoltaikanlagen und die mittelbare Beteiligung an Gesellschaften für Photovoltaikanlagen („Vorratsbeschluss“).
Die Gesellschafterversammlung stimmt zu, dass die Stadtwerke Dingolfing GmbH die Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG nach Maßgabe des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags gründet und sich an dieser mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 245.550 €, maximal jedoch mit einem Anteil von 3,64 % der gesamten Kommanditeinlagen beteiligt.
Mit der vorstehenden unmittelbaren Beteiligung der Stadtwerke Dingolfing GmbH an der Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG stimmt die Gesellschafterversammlung zugleich zu, dass die Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG ihrerseits bis zum Ende des Jahres 2028 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet oder Photovoltaikanlagen erwirbt, sofern die in diesen Gesellschaften geplanten Projekte bzw. die erworbenen Photovoltaikanlagen den Kriterienkatalog erfüllen, der dem Gesellschaftsvertrag als Anlage 1 beigefügt ist. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Solarenergie Bayern II GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Stadtwerke Dingolfing GmbH begründet. Die Gesellschafterversammlung erteilt die Zustimmung zum Abschluss und /oder Eintritt in sämtliche Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung erforderlich sind und werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.04.2024 11:54 Uhr