Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 (Sondergebiet Photovoltaik Aufeld Schönbühl) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Bauausschusses, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 55. Sitzung des Bauausschusses 06.03.2024 ö beratend 9.1
Stadtrat 36. Sitzung des Stadtrates 21.03.2024 ö beschliessend 4

Beschluss

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 keine Einwände bestehen:

Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG – Schreiben vom 30.01.2024
Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn – Schreiben vom 01.02.2024
Jagdgenossenschaft Teisbach – Schreiben vom 19.02.2024
Landratsamt Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde – Schreiben vom 21.02.2024

                                       Abwägungsentscheidung

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 30.01.2024:
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erklärt mit Schreiben vom 30.01.2024, dass die Belange der Denkmalpflege hier bereits ausreichend berücksichtigt sind.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 30.01.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 05.02.2024:
Das Wasserwirtschaftsamt Landshut teilt mit Schreiben vom 05.02.2024 mit, dass der von Ihnen am 31.10.2023 vorgeschlagene Umgang mit verzinkten Elementen innerhalb der wassergesättigten Bereiche in den Text-Teil mit aufgenommen wurde. Daher bestehe Einvernehmen mit der Bauleitplanung.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 05.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 07.02.2024:
Die Regierung von Niederbayern erklärt mit Schreiben vom 07.02.2024, dass die höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 02.11.2023 einmal zu dieser Planung Stellung genommen und dabei keine Bedenken geäußert hat. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.        

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 07.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Wasserrecht vom 21.02.2024:
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Fachstelle Wasserrecht verweist mit Schreiben vom 21.02.2024 auf die Stellungnahme vom 25.10.2023.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Wasserrecht vom 21.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 21.02.2024:
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz verweist mit Schreiben vom 21.02.2024 auf die Stellungnahme vom 31.10.2023.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Fachstelle Bodenschutz vom 21.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 17 Kreiseigener Tiefbau, Gartenkultur und Landespflege vom 15.02.2024:
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 17 Kreiseigener Tiefbau, Gartenkultur und Landespflege verweist mit Schreiben vom 15.02.2024 auf die Stellungnahme vom 25.10.2024.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Sachgebiet 17 Kreiseigener Tiefbau, Gartenkultur und Landespflege vom 15.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 20.02.2024:
Der Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau verweist mit Schreiben vom 20.02.2024 auf die Stellungnahme vom 27.10.2023

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 20.02.2024 wird Kenntnis genommen.


Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 06.02.2024:
Die Bayernwerk Netz GmbH teilt mit Schreiben vom 06.02.2024 mit, dass sich im Geltungsbereich die 110-kV-Freileitung Niederaichbach – Dingolfing, Ltg. Nr. B79, Mast Nr. 76 – 78 des Unternehmens befindet. Die Leitungsschutzzone dieser Freileitung beträgt 25,00 m beiderseits der Leitungsachse. Für die Richtigkeit der in dem Lageplan eingetragenen Leitungstrasse besteht jedoch keine Gewähr. Die Maßangaben beziehen sich stets auf die tatsächliche Leitungsachse im Gelände.

Versorgungsanlage/elektrische Anlagen
Wie im Schreiben vom 17.01.2024, ID_27525 mitgeteilt, bitten die Bayernwerk Netz GmbH um Änderung bezüglich Trafostandorte und mögliche Energiespeicher innerhalb der Schutzzone der Freileitung. Der Abstand zwischen Leiterseile und Trafo/Gebäude würde nicht ausreichen. 

Ebenso muss der Solarparkbetreiber verpflichtet werden die Zuwegung zum Mast 77 und 78 dauerhaft von Bewuchs freizuhalten.

Losgelöst von möglichen Festlegungen zu einem Netzanschluss- bzw. Verknüpfungspunkt mit dem Stromnetz der allgemeinen Versorgung im Rahmen dieser Bauleitplanung erfolgt diese Festlegung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben wie z.B. EEG, KWK-G.

                                       Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 06.02.2024 wird Kenntnis genommen. 
Die Standorte der Trafostationen und mögliche Energiespeicher werden wie gefordert angepasst. Auf eine Rückschnittverpflichtung wird hingewiesen.


Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.02.2024:
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt mit Schreiben vom 28.02.2024, dass aus landwirtschaftlicher Sicht keine Einwände bestehen. Die Bodengüter der überplanten Fläche liegt unter der durchschnittlichen Bonität im Landkreis. Da die Planung die angrenzenden Waldflächen nicht in Anspruch nimmt, bestehen aus forstwirtschaftlicher Sicht ebenfalls keine Einwände.

                                         Abwägungsentscheidung

Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 28.02.2024 wird Kenntnis genommen.


                                         B e s c h l u s s:

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Mit den vorgelegten Stellungnahmen und Abwägungsentscheidungen besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2024 15:01 Uhr