Antrag des TC GW Dingolfing auf Förderung nach §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 17. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 18.03.2024 ö beschliessend 11

Beschluss

Dem TC GW Dingolfing wird für den Umbau zweier Sandplätze in zwei Rebound-Ace Plätze, sowie für den Umbau eines Sandplatzes in Padel-Tennisplätze eine Förderung nach den Bestimmungen der §§ 13 und 14 der Vereinsförderrichtlinien gewährt (Gesamtinvestition ca. 390.000 €).

§ 13 Zuschüsse für Bau und Sanierung von Sportanlagen:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Absatz 1 für die o.g. Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 20 % der tatsächlichen netto Aufwendungen zu gewähren (derzeit ca. 66.020 €).

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, dem Verein für die o.g. Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 20 % der geleisteten Arbeitsstunden der Vereinsmitglieder zu gewähren.
Für den Bau des Padel-Tennisplatzes bemüht sich der Verein um eine LEADER-Förderung. 
Zur Absicherung dieser staatlichen Zuwendung bedarf es einer Ausfallbürgschaft der Stadt Dingolfing.
Eine Bürgschaft in zu erwartender Höhe von ca. 93.972 € wird gewährt.
Der Zeitraum der Ausfallbürgschaft erstreckt sich für die Dauer der Zweckbindungsfrist (die Dauer der Zweckbindungsfrist wird aktuell noch vom Verein mit LEADER abgestimmt).

§ 14 Darlehen für Bau und Sanierung von Sportanlagen:
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, dem Verein ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30 % der tatsächlichen netto Aufwendungen zu gewähren. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für die eingeplanten LEADER-Mittel aus der Förderung des Freistaates Bayern nach Vorlage des Förderbescheides die Zwischenfinanzierung i.H.v. 93.972 € mit einer zeitanteiligen Verzinsung in Höhe von 2 % zu übernehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Auszahlung des Zuschusses und des Darlehens nach Vorlage von Rechnungen auch in Teilbeträgen auszuzahlen.
Der Beschluss ergeht vorbehaltlich der Zustimmung des LEADER-Bescheids.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 09:56 Uhr