Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 48 (Sondergebiet Photovoltaik Am Höhengraben) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 36. Sitzung des Stadtrates, 21.03.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 55. Sitzung des Bauausschusses | 06.03.2024 | ö | beratend | 7 |
Stadtrat | 36. Sitzung des Stadtrates | 21.03.2024 | ö | beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 48 (Sondergebiet Photovoltaik Am Höhengraben) zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 06.03.2024 mit Begründung wird gebilligt.
Der Vorentwurf ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.05.2024 09:05 Uhr