Bebauungsplan "Heizwerk Deggendorfer Straße" Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Vorentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 56. Sitzung des Bauausschusses, 10.04.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Bauausschuss | 56. Sitzung des Bauausschusses | 10.04.2024 | ö | beratend | 12 |
Stadtrat | 37. Sitzung des Stadtrates | 18.04.2024 | ö | beschliessend | 8 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:
Der Bebauungsplan „Heizwerk Deggendorfer Straße“ vom 10.04.2024 mit Begründung wird gebilligt.
Der Vorentwurf ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist gleichzeitig nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2024 14:42 Uhr