Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 48 (Sondergebiet Photovoltaik Am Höhengraben) Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf
Daten angezeigt aus Sitzung: 58. Sitzung des Bauausschusses, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 58. Sitzung des Bauausschusses | 15.05.2024 | ö | beratend | 5.2 |
Stadtrat | 38. Sitzung des Stadtrates | 16.05.2024 | ö | beschliessend | 10 |
Beschluss
Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen;
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 48 zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 15.05.2024 mit Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 16:15 Uhr