Änderung des Bebauungsplanes "Schulviertel" durch Deckblatt Nr. 21 im beschleunigten Verfahren Billigungs- und Auslegungsbeschluss über den Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Bauausschusses, 13.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 65. Sitzung des Bauausschusses 13.11.2024 ö beratend 5
Stadtrat 43. Sitzung des Stadtrates 28.11.2024 ö beschliessend 8

Beschluss

Der Bauausschuss beantragt, der Stadtrat wolle beschließen:

Der Entwurf des Deckblatts Nr. 21 zur Änderung des Bebauungsplanes „Schulviertel“ vom 13.11.2024 mit Begründung wird gebilligt.

Der Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.12.2024 11:03 Uhr