Antrag der Vereinigten Schützengesellschaft Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 5, 7 Abs. 1, 7 Abs. 2 und 9 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 20. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 25.11.2024 ö beschliessend 3

Beschluss

Der Vereinigten Schützengesellschaft Dingolfing e. V. werden gemäß Antrag vom 06.10.2024 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:

1. § 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2024: 258,00 € (86 DGF Mitglieder x 3,00 €)
2. § 5 – Jugendsportförderung für das Jahr 2024: 440,00 € (11 DGF Jugendliche x 40,00 €)
3. § 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2023: 1.331,75 € (380,5 geleistete 
                        Übungsleiterstunden mit Lizenz x 3,50 € / ÜL-Stunde)
4. § 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss für das Jahr 2023: 105,00 € (42 geleistete 
                        Übungsleiterstunden ohne Lizenz x 2,50 € / ÜL-Stunde)
5. § 9 – Unterhalt und Pfleger vereinseigener Sportanlagen für das Jahr 2024:
4.230,00 € (47 Schießstände x 90,00 €)
1.850,00 € (3.700 m² x 0,50 € zusätzliche Rasenpflegemaßnahmen)

Der Gesamtzuschuss beträgt 8.214,75 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 10:48 Uhr