Antrag des TSC Dingolfing auf Förderung nach §§ 4, 7 Abs. 1, 7 Abs. 2 und 11 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 25.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 20. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 25.11.2024 ö beschliessend 5

Beschluss

Dem TSC Rot-Weiß Casino werden gemäß Antrag vom 23.10.2024 folgende Zuschüsse nach den Vereinsförderrichtlinien gewährt:
  1. § 4 – Förderung zum laufenden Vereinsbetrieb für das Jahr 2024: 456,00 € 
             (152 Dingolfinger Mitglieder x 3,00 €) 
  2. § 7 Abs. 1 – Übungsleiterzuschuss mit Lizenz für das Jahr 2023: 1.365,00 €
                        (390 Übungsleiterstunden x 3,50 €)
  3. § 7 Abs. 2 – Übungsleiterzuschuss ohne Lizenz für das Jahr 2023: 3.532,50 € 
                        (1.413 Übungsleiterstunden x 2,50 €)
  4. § 11 -- sonstige Förderung für das Jahr 2024: 1.023,00 € (analog der letzten Jahre)

Der Gesamtzuschuss beträgt 6.376,50 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 10:48 Uhr