Freizeitbad „Caprima“ Neugestaltung Hallenbad samt Umkleidebereich
Daten angezeigt aus Sitzung: 40. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung), 11.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | 40. Sitzung des Stadtrates (Sondersitzung) | 11.09.2024 | ö | beschliessend | 1 |
Beschluss
Von der Leistungsphase 2 zur Neugestaltung Hallenbad samt Umkleidebereich wird Kenntnis genommen.
Das vorgestellte Planungskonzept des Architekturbüros ALN vom 17.07.2024 mit folgenden von der vorangegangen Planung abweichenden Maßnahmen
- Erneuerung des gesamten Schwimmhallendaches mit Oberlichten
- Erweiterung der Schwimmhalle zur Unterbringung eines Sprayparks auf Badeebene und einer Liegegalerie im OG
- Umwandlung der bestehenden Grotte zu weiteren Liegeflächen
- das südlich an die Schwimmhalle angeordnete Pultdach wird durch ein Flachdach mit Dachterrassennutzung ersetzt wird genehmigt.
Der Bürgermeister schlägt im Hinblick auf die Gesamtkosten eine Kostendeckelung vor:
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 50,0 Mio.-€ einschließlich
Umsatzsteuer nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 - 700 (DIN 276-1:2008-12) zusammen.
Die Planungen sind auf Grundlage dieses Planungskonzeptes sowie unter Beachtung der festgelegten Kostenobergrenze fortzuführen.
Ebenso wird der Rahmenterminplan zur Bauausführung genehmigt.
In der anschließenden Diskussion bittet das Gremium, in der weiteren Planung die Kosten für ein 25m Becken mit Folgen darzulegen.
Abstimmung:
A:
Der Stadtrat genehmigt die Abänderung der Beschlussempfehlung aus dem Bauausschuss mit einer Kostendeckelung auf 50 Mio. €.
Ja 24 : Nein 0
B:
Von der Leistungsphase 2 zur Neugestaltung Hallenbad samt Umkleidebereich wird Kenntnis genommen.
Das vorgestellte Planungskonzept des Architekturbüros ALN vom 17.07.2024 mit folgenden von der vorangegangen Planung abweichenden Maßnahmen
- Erneuerung des gesamten Schwimmhallendaches mit Oberlichten
- Erweiterung der Schwimmhalle zur Unterbringung eines Sprayparks auf Badeebene und einer Liegegalerie im OG
- Umwandlung der bestehenden Grotte zu weiteren Liegeflächen
- das südlich an die Schwimmhalle angeordnete Pultdach wird durch ein Flachdach mit Dachterrassennutzung ersetzt wird genehmigt.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den Betrag von 50,0 Mio.-€ einschließlich
Umsatzsteuer nicht überschreiten. Dieser Betrag setzt sich aus den Kosten der Kostengruppen 200 - 700 (DIN 276-1:2008-12) zusammen.
Die Planungen sind auf Grundlage dieses Planungskonzeptes sowie unter Beachtung der festgelegten Kostenobergrenze fortzuführen.
Ebenso wird der Rahmenterminplan zur Bauausführung genehmigt.
In der weiteren Planung sind die Kosten für ein 25 m-Becken mit Folgen abzuschätzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.10.2024 14:53 Uhr