Antrag des SV Frauenbiburg auf Bezuschussung nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien
Daten angezeigt aus Sitzung: 21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 20.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss | 21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses | 20.01.2025 | ö | beschliessend | 4 |
Beschluss
Dem SV Frauenbiburg wird für die Anschaffung einer neuen Sportheimeinrichtung ein Zuschuss nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 20 % der Nettokosten (ca. 20.142,34 € x 20 % = 4.028,47 €) in Aussicht gestellt.
Für die Auszahlung des Zuschusses ist eine Kopie der bezahlten Rechnung bei der Stadtverwaltung einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.03.2025 14:09 Uhr