Antrag des SV Frauenbiburg auf Bezuschussung nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses, 20.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschuss 21. Sitzung des Hauptverwaltungs-, Kultur- und Sportausschusses 20.01.2025 ö beschliessend 4

Beschluss

Dem SV Frauenbiburg wird für die Anschaffung einer neuen Sportheimeinrichtung ein Zuschuss nach § 16 der Vereinsförderrichtlinien in Höhe von 20 % der Nettokosten (ca. 20.142,34 € x 20 % = 4.028,47 €) in Aussicht gestellt.
Für die Auszahlung des Zuschusses ist eine Kopie der bezahlten Rechnung bei der Stadtverwaltung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.03.2025 14:09 Uhr