Neuregelung für die Anforderung von Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften
Daten angezeigt aus Sitzung: 25. Sitzung des Finanzausschusses, 14.02.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Finanzausschuss | 25. Sitzung des Finanzausschusses | 14.02.2017 | ö | beschliessend | 7 |
Beschluss
Für die Anforderung an die Bürgschaften erfolgt keine Unterscheidung zwischen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Es sind in jedem Fall die jeweils aktuellen Vertragsvordrucke nach den aktuellen Vergabevorschriften für die Öffentliche Hand zu verwenden. Im Übrigen sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu beachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0