Bebauungsplan "Wollanger" Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Stadtrates, 30.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 42. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.03.2017 ö beratend 10.1
Stadtrat 24. Sitzung des Stadtrates 30.03.2017 ö beschliessend 11

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Wollanger“ keine Einwände bestehen:

Abfallwirtschaftsverband Isar-Inn - Schreiben vom 22.02.2017
Kreisbrandrat des Landkreises Dingolfing-Landau – Schreiben vom 13.03.2017
Immobilien Freistaat Bayern – Schreiben vom 14.03.2017

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(3. Bürgermeister Rieger war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 27.02.2017
Das Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz teilt mit Schreiben vom 27.02.2017 mit, dass gegen die Planung einer 4-geschossigen Bauweise mit Flach- bzw. Pultdach und einer MK-Einstufung aus immissionsschutzrechtlicher Seite keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

Es wird jedoch wegen der stark frequentierten Straße empfohlen, in der Objektplanung Wohnnutzungen soweit möglich straßenabgewandt zu orientieren, bzw. dort, wo dies nicht möglich ist Schallschutzfenster und Zwangslüftungsanlagen einzubauen, um einen max. Innenpegel von 40dB (A) in Wohnräumen und 30 dB(A) in Schlafräumen sicherzustellen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Immissionsschutz vom 27.02.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisheimatpflege vom 08.03.2017
Mit Schreiben vom 08.03.2017 teilt die Abteilung Kreisheimatpflege des Landratsamtes Dingolfing-Landau mit, dass mit dem Bebauungsplan „Wollanger“ Einverständnis besteht, sofern die Belange der Bau- und der Bodendenkmalpflege berücksichtigt werden. 

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisheimatpflege vom 08.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 08.03.2017
Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit Schreiben vom 08.03.2017 mit, dass sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Telekommunikationslinien befinden und diese nicht verändert werden müssen bzw. beschädigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine unterirdische Versorgung des Gebietes für die Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. Es wird beantragt nachfolgendes sicherzustellen:

- dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung der künftigen Straße und Wege möglich ist,
- dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger erfolgt.
- Es wird gebeten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass dieser für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung, Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw. rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.
- In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 13 zu beachten. Es ist sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 08.03.2017 wird Kenntnis genommen.
Die Telekom wird am Verfahren als örtlicher Netzbetreiber und bei der späteren Ausführung eines Vorhabens bei einer eventuellen Umgestaltung des öffentlichen Raumes als Spartenträger grundsätzlich beteiligt. Für den Planungsbereich wird die unterirdische Versorgung aus städtebaulichen Gründen im Bebauungsplan angeordnet. Die Forderungen der Telekom sind, soweit diese auf der Grundlage des TKG basieren, entsprechend entgegengenommen. Mit einem eventuellen Vorhabenträger hat die Telekom eigenständig Kontakt aufzunehmen. Dies geschieht außerhalb des Bauleitplanverfahrens. Auf das genannte Merkblatt wird hingewiesen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017
Die Kreisarchäologie weist mit Schreiben vom 09.03.2017 darauf hin, dass das Planungsgebiet in die Bodendenkmalflächen -Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der historischen Unterstadt von Dingolfing- sowie in die Fläche -Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Befestigung der historischen Unterstadt von Dingolfing- eingreift. Bodeneingriffe bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, welche bei der unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt zu beantragen ist. Bodeneingriffe im Bereich der Bodendenkmäler sind rechtzeitig mit der Kreisarchäologie abzustimmen. Um zeitliche Engpässe zu vermeiden, soll die Kreisarchäologie rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahmen informiert werden.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Kreisarchäologie vom 09.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis vorzunehmen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017
Die Stadtwerke Dingolfing GmbH weist mit Schreiben vom 13.03.2017 darauf hin, dass sich im Bereich des Bebauungsplanes Versorgungsleitungen befinden. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht Breitband mitzuverlegen. Es wird empfohlen, vor Baubeginn Spartenauskünfte einzuholen. 

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Stadtwerke Dingolfing GmbH vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. 
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 13.03.2017
Die Untere Naturschutzbehörde regt mit Schreiben vom 13.03.2017 an, dass trotz der hohen GRZ Großbäume eingeplant werden sollen. Diese dienen zur Verbesserung des Stadtbildes und der Luftverhältnisse.
 
Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.03.2017 wird Kenntnis genommen. Im Bereich der geschlossenen Bauweise sind innerhalb der Kerngebietsbebauung mit Tiefgaragenstellflächen Großbaumpflanzungen nicht möglich. Dies gilt ebenso für den öffentlichen Verkehrsraum aufgrund der dortigen Spartenverlegungen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)


Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 20.03.2017
Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH teilt mit Schreiben vom 20.03.2017 mit, dass Ausbauentscheidungen nach wirtschaftlichen Kriterien getroffen werden und einer Kostenanfrage ein Erschließungsplan beizulegen ist.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Vodafone Kabel Deutschland GmbH vom 20.03.2017 wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)
(Stadtrat Jomrich war bei der Beschlussfassung nicht anwesend.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 11:19 Uhr