Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.
Nachstehende aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Bebauungsplan „Förderzentrum II“ keine Einwände bestehen.
Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Staatliches Bauamt Landshut – Schreiben vom 20.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 08.05.2017
B e s c h l u s s:
Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 09.05.2017
Das Wasserwirtschaftsamt nimmt Bezug auf die Stellungnahme vom 17.03.2017.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Bodenschutzrecht vom 02.05.2017
Die Abteilung Bodenschutzrecht des Landratsamtes Dingolfing-Landau verweist auf die Stellungnahme zum Vorentwurf.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Abteilung Bodenschutzrecht vom 02.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Auf den Beschluss des Stadtrates vom 30.03.2017 wird verwiesen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)
Schreiben des Landratsamtes Dingolfing-Landau, Untere Naturschutzbehörde vom 03.05.2017
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dingolfing-Landau teilt mit, dass die vorliegenden Entwurfsunterlagen nicht vollständig sind, da die erforderliche Ausgleichsfläche nicht genannt wird.
Eine abschließende Beurteilung des Bebauungsplanes kann deshalb nicht erfolgen.
B e s c h l u s s:
Von der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.05.2017 wird Kenntnis genommen.
Mit der betroffenen Fachstelle wurde während des Verfahrens das Grundstück mit der Flur-Nr. 1050/2 Gmkg. Poxau mit einer Fläche von 5.172 m² als Ausgleichsfläche genannt.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)