Änderung des Bebauungsplanes "Höll-West" durch Deckblatt Nr. 13 im beschleunigten Verfahren Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 11.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 25. Sitzung des Stadtrates 11.05.2017 ö beschliessend 16

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen jeweils vor dem Beschlussvorschlag.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Höll-West“ durch Deckblatt Nr. 13 keine Einwände bestehen.

Stadtwerke Dingolfing GmbH – Schreiben vom 11.04.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Abteilung Immissionsschutz – Schreiben vom 13.04.2017

B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)


Schreiben der Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk vom 26.04.2017

Die Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk trägt vor, dass bekannt sein wird, dass nördlich des Planungsbereiches eine Gaststätte mit aktivem und unter Bestandsschutz stehender Biergarten betrieben wird und sie deshalb der Baugrenzenerweiterung im Osten des Planungsbereiches kritisch gegenüberstehen. Durch eine weitere Verlegung der Baugrenze bzw. der Bebauung nach Norden sehen sie sich in ihrem Eigentum und der Nutzung beeinträchtigt.
Durch das Heranrücken der Bebauung sieht die Eigentümergemeinschacht eine erhebliche Nutzungsbeeinträchtigung und -einschränkung, die bereits in geringem Umfang der Gaststätte mit Biergarten dauerhaft schaden kann, so dass eine weitere Nutzung nicht mehr wirtschaftlich ist.
So wäre z.B. ein noch größerer Schattenwurf auf dem nördlichen Grundstück der Eigentümergemeinschaft absehbar.
Weiterhin wird durch die trichterförmige Architektur befürchtet, dass die Biergartengeräuschkulisse verstärkt wird und sich dies ebenfalls negativ auf die Nutzung des Grundstückes der Eigentümergemeinschaft auswirkt.
Die Erschließung des Planungsbereiches bzw. die Lage der Einfahrt ist aus dem Bebauungsplanentwurf nicht ersichtlich, auch nicht die Tiefgarageneinfahrt.
Hier wird die Gefahr für den Biergartenbetrieb, aber auch für jegliche andere Nutzung, aufgrund ein- und ausfahrender Fahrzeuge mit einhergehender Lärm- und Staubbelästigungen gesehen. Es wird festgestellt, dass die Ein- bzw. Ausfahrt der Tiefgarage offensichtlich unmittelbar an der Grundstücksgrenze erfolgen soll, was die o.g. Befürchtung noch untermauert.
Um Berücksichtigung der vorgenannten Belange in der Objektplanung, die gem. Auskunft des Planungsbüros noch nicht abgeschlossen ist, wird gebeten.
Für den Zeitraum der Bauphase werden ebenfalls Nutzungseinschränkungen und Benachteiligungen für den Betrieb der Gaststätte und des Biergartens gesehen.

B e s c h l u s s:

Vom Schreiben der Eigentümergemeinschaft Limbrunner/Zeilmeier/Walk vom 26.04.2017 wird Kenntnis genommen.
Die mit der Bebauungsplanänderung mögliche Bebauung entspricht hinsichtlich der Größenordnung und Zahl der Vollgeschosse der bestehenden Bebauung, insbesondere an der Kreuzstraße zur Bahnlinie hin und ist insofern städtebaulich als verträglich zu bezeichnen.
Im Rahmen der Bebauung der im Deckblatt festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche sind die Vorgaben der BayBO zur Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen einzuhalten, somit ist sichergestellt, dass nachbarrechtliche Belange gewahrt bleiben.
Soweit der Biergartenbetrieb genehmigt und bestandsgeschützt ist, ist aus Sicht der Stadt Dingolfing bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für dessen Betrieb nicht mit Einschränkungen zu rechnen.
Die im Nordosten angedachte Grundstücks- und Tiefgaragenzufahrt ist so anzulegen, dass keine unzumutbaren Emissionen entstehen. Weiterhin ist die Ein- und Ausfahrt nach Osten, also dem Grundstück der Eigentümergemeinschaft abgewandt. Die Erschließung erfolgt über die Daimlerstraße, wobei die Tiefgaragenabfahrt an der Grundstücksgrenze geplant ist. Auch in diesem Bereich werden die gesetzlichen Abstandsflächen eingehalten.
Der Hinweis auf den Wunsch zur Beteiligung der Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Objektplanung wird weitergegeben.
Die vorliegende Planung wird beibehalten.
(Beschluss 20 : 0 Stimmen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 11:25 Uhr