Änderung des Bebauungsplanes "GI Teisbacher Felder" durch Deckblatt Nr. 1 Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Stadtrates, 23.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 50. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.11.2017 ö beratend 5.1
Stadtrat 30. Sitzung des Stadtrates 23.11.2017 ö beschliessend 8

Beschluss

Wesentlicher Inhalt der eingegangenen Schreiben jeweils vor den Beschlussvorschlägen.

Nachstehend aufgeführte Fachstellen haben mitgeteilt, dass gegen den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Bebauungsplanes „GI Teisbacher Felder“ keine Einwände bestehen:

Gemeinde Loiching - Schreiben vom 22.09.2017
Stadtwerke Dingolfing GmbH - Schreiben vom 26.09.2017
Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 24 – Schreiben vom 20.10.2017
Landratsamt Dingolfing-Landau, Immissionsschutz – Schreiben vom 24.10.2017

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 22.11.2017 ergeht folgender

          B e s c h l u s s:

Von den Schreiben der vorstehend aufgeführten Fachstellen wird Kenntnis genommen.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 23.08.2017
Mit Schreiben vom 23.08.2017 teilt das Wasserwirtschaftsamt Landshut mit, das sich im Geltungsbereich des Deckblattes Versickerungsmulden befinden, die der schadlosen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers dienen. Bei Überplanung dieser Bereiche muss die Beseitigung des Niederschlagswassers entsprechend der einschlägigen technischen Regelwerke anderweitig gewährleistet werden. Ebenfalls muss das von den neu überplanten Flächen anfallende Niederschlagswasser ordnungsgemäß beseitigt werden. Notwendige wasserrechtliche Gestattungen sind rechtzeitig beim Landratsamt Dingolfing-Landau einzuholen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 22.11.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:

Vom Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Landshut vom 23.08.2017 wird Kenntnis genommen. Die Anforderungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)


Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Dingolfing-Landau vom 18.10.2017
Der Kreisbrandrat verweist mit Schreiben vom 18.10.2017 auf die Stellungnahme vom 12.08.2017. 
In dieser Stellungnahme wird auf die Anforderungen des abwehrenden Brandschutzes sowie auf die Gestaltung der Zufahrten und der Löschwasserbereitstellung hingewiesen.

Auf Empfehlung des Bauausschusses vom 22.11.2017 ergeht folgender

         B e s c h l u s s:


Vom Schreiben des Kreisbrandrates vom 18.10.2017 wird Kenntnis genommen.
Die Anregungen werden beachtet.
(Einstimmiger Beschluss)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 14:20 Uhr